Mo

16

Mai

2011

900 Euro Strafe gegen Bocholter Atomkraftgegner

In diesen Tagen flatterte einem Atomkraftgegner aus Bocholt ein Strafbefehl ins Haus. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Münster wirft ihm darin vor, dass der engagierte Atomkraftgegner bei einer Mahnwache - drei Tage nach dem schrecklichen Ereignis in Fukushima - unerlaubt ein Megaphon benutzt haben soll. Ohne eine mündliche Verhandlung soll er jetzt dafür eine Geldstrafe von 900,00 Euro zahlen.

Doch was ist tatsächlich passiert? Bei der Mahnwache am 14. März haben sich um kurz nach 18 Uhr weit mehr als 40 BürgerInnen vor dem Historischen Bocholter Rathaus versammelt. Um bei seiner Ansprache alle TeilnehmerInnen zu erreichen, nahm der Atomkraftgegner ein Megaphon hinzu - keine Lautsprecheranlage. Auf Grund der polizeilichen Auflage hätte er mit der Polizei die Benutzung des Megaphons und die Lautstärke abstimmen müssen. Doch zu diesem Zeitpunkt war weit und breit keine Polizei zu sehen. Der Atomkraftgegner hatte die TeilnehmerInnen zu Beginn seiner Rede darüber aufgeklärt, was die Auflage beinhaltet und von ihnen durch Zuruf die Bestätigung erhalten, dass die erforderlich Teilnehmerzahl vorhanden sei. 

Anmerkung: Nach der Auflage der Polizei darf eine Lautsprecheranlage erst ab einer Zahl von 40 Versammlungsteilnehmern benutzt werden. Zudem muss die Lautstärke mit den Polizeibeamten abgestimmt werden. Dies wird damit begründet, dass ansonsten die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.

 

Am Ende der Rede trafen zwei Polizeibeamte mit ihrem Fahrzeug wieder ein, nachdem sie nur kurz zu Beginn der Mahnwache anwesend waren. Was sich dort dann abgespielt hat ist mehr als unverschämt. Ein Polizeibeamter erklärte sofort gegenüber dem Atomkraftgegner, dass er eine Anzeige erhalte. Der Einwand, dass die Voraussetzungen vorhanden gewesen seien und man ja gemeinsam auf dem Rathausvorplatz, am Ort der Mahnwache, die TeilnehmerInnen zählen könne, lehnte der Polizeibeamte strikt ab. Stattdessen nahm der Polizeibeamte die Zählung aus etwa 15 Meter Entfernung vor (26 bis 30 Personen sollen teilgenommen haben). Es wurden jedoch nicht alle dort auf dem Kundgebungsplatz stehenden und teilnehmenden Anwesenden gezählt. Hinweis und Einwände dazu wurden nicht zugelassen.

Immer noch werden wir bei unseren wöchentlichen Mahnwachen auf Schritt und Tritt von der Polizei beobachtet – und das nicht zum ersten mal. Die Polizeischikane in Bocholt erstreckt sich bereits über mehrere Jahre. Mal werden Infostände kontrolliert, dann wird sich mit einer Fotokamera auf die Lauer gelegt und schließlich wurde erst Ende Januar eine kleine Mahnwache, die sich gegen die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes richtete, von zwei Polizeifahrzeugen und einer Polizeifußstreife dauerhaft umringt.

Das Demonstrationsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht, das es zu verteidigen gilt! Wir werden es auf keinen Fall hinnehmen, dass man uns bei der Ausübung unserer demokratischen Rechte behindert!

Nur bei der Polizei in Bocholt und bei der Kreispolizeibehörde Borken scheinen politische Aktivitäten unerwünscht zu sein! Neutralität wird in anderen Städten jedenfalls großgeschrieben!

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Kommentare: 3

  • #1

    Xerexes (Montag, 16 Mai 2011 16:19)

    Auch die enorme Höhe des Strafmaßes, angenommen jemand benutzte in Zukunft wirklich illegal ein Megapfhon, spottet jeder Angemessenheit

  • #2

    lars (Dienstag, 31 Mai 2011 11:07)

    Das hat nichts mit Neutralität zu tun, sondern mit Normenwahrung. Gut, dass nicht jeder Hampelmann unter dem Schutz einer Versammlung alles verbrechen kann, was er für richtig hält.

  • #3

    theo (Montag, 11 Juli 2011)

    Wer seine Rechte einfordert muss auch seine Pflichten beachten und das ist in diesem Fall offensichtlich nicht so ganz eingehalten worden. Vielleicht sollte man sich im nachhinein auch mal einen Fehler eingestehen, sonst driften die Demonstrationen irgendwann an den Rand der Legalität.

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Noch Tage bis zum Auslaufen der Aufbewahrungs-genehmigung in Jülich.

Würden die Transporte ab sofort fahren würde im Durchschnitt alle

--- 16 Tage ---

 bis zum Sommer 2013 ein Konvoi mit 6 Castoren fahren

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