Mo
29
Nov
2010
Presseerklärung des Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, der Bürgerinitiative "Kein Atomüll in Ahaus" und der Gruppe "Sofa" Münster:
OVG Münster stärkt Demonstrationsrechte:
Filmen von Atomtransport-Demo war rechtswidrig
"Vor dem Castor-Transport Polizei klare Grenzen aufgezeigt"
Im Vorfeld der geplanten Castor-Transporte von Ahaus nach Majak, von Jülich nach Ahaus sowie von Frankreich nach Greifswald hat das OVG Münster erstmals der Polizei in Sachen Videobeobachtung
klare Grenzen aufgezeigt und die Demonstrationsrechte deutlich gestärkt. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts unter OVG-Präsident Dr. Bertrams
erklärte das OVG das polizeiliche Filmen einer Demonstration gegen Urantransporte im Juni 2008 für rechtswidrig (Aktenzeichen 5A 2288/09).
Damals hatte die Polizei in Münster mit einem Kamerawagen während der gesamten Demonstration die Teilnehmer frontal von vorne gefilmt.
Konkret wies das OVG den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zurück, gegen einen ähnlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom August 2009 (Aktenzeichen 1K 1403/08 Münster) die Berufung zuzulassen. „Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Videobeobachtung der Versammlung (...) rechtswidrig war,“ heißt es im jetzigen OVG-Beschluss. „Der konkrete Einsatz der Kameraübertragung (war) geeignet, bei den Versammlungsteilnehmern das Gefühl des Überwachtwerdens mit den damit verbundenen Unsicherheiten und Einschüchterungseffekten zu erzeugen,“ stellt das OVG unmissverständlich klar.
Zudem kritisiert das OVG, dass „auch ohne Speicherung eine intensive, länger andauernde und nicht nur flüchtige Beobachtung selbst einzelner Versammlungsteilnehmer auf einem Monitor im Fahrzeuginnenraum möglich (war),“ und folgert daraus, „Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können (...), weil sie nicht übersehen können, ob ihnen daraus Risiken entstehen können.“
"Innenminister soll Polizeikameras abschalten"
Die Anti-Atomkraft-Initiativen, die die Klage des Demonstrations-Anmelders gegen die Videobeobachtung unterstützt hatten, sehen sich voll bestätigt. „Dies ist bundesweit das erste OVG-Urteil zu polizeilicher Videobeobachtung auf Demonstrationen. Immer wieder filmt die Polizei auf Demos, ohne dass Teilnehmer erkennen können, was mit den Aufnahmen nachher passiert. Wir fordern nun als Konsequenz NRW-Innenminister Jäger auf, die Polizei-Kameras auf Demonstrationen abzuschalten und die Versammlungsfreiheit gemäß den OVG-Vorgaben zu schützen,“ erklärte Felix Ruwe von der BI „Kein Atommüll in Ahaus.“
Fein zu sehen wie Demokratie langsam aber sicher
den Staat Handlungsunfähig macht.Ihr könnt
das besonders gut.Zu mal euer Verein von wem und
von wie viele gewählt wurde? Und keine Gesetzlich definierte Verantwortung trägt, muß ich sagen alle
Achtung Ihr verbraucht so richtig das Geld der
Armen, das sie für den Staat abdrücken müssen.
gekränkter Kameramann?
Leider zerstört doch der Staat die Demokratie durch rechtswidrige Aktionen, wie die des illegalen Abfilmens. So gesehen führt der Staat die Demokratie ad absurdum und macht die Demokratie
handlungsunfähig. Nicht vergessen, wir haben immer noch ein Grundgesetz, das nunmal eben die Demokratie regelt und sichern soll. Und wenn der Staat, dann eben dieses Grundgesetz nicht mehr achtet,
wird es eben mit demokratischen Rechtsmitteln abgestraft.
Gott sei dank aber hat immer noch das Volk das Sagen und nicht irgendein Führer oder eine kleine Führungsclique...
